Praktische Tätigkeiten
Die praktischen Tätigkeiten sollen dir grundlegende Fähigkeiten zur unmittelbaren Vorbereitung auf das Studium und dem besseren Verständnis der ersten Semester vermitteln. Dazu haben wir für dich verschiedene Arbeitspakete vorbereitet:
- AP1: Arbeiten mit Technischen Zeichnungen und Dokumentationen
- AP2: Ausführen von einfachen mechanischen und elektronischen Technologien, wie Messen, Anreißen, Feilen, Sägen, Bohren, Gewindeschneiden, Bestücken und Löten von Hand
- AP3: Kennenlernen von Span abhebenden und spanlosen Verfahren wie CNC Fräsen, Oberflächenbehandlung von Frästeilen
- AP4: Entwicklung und Prüfen von elektronischen Schaltungen und Leiterplatten sowie die Montage von elektronischen Komponenten und Baugruppen
- AP5: Arbeiten an modernen Geräten und Anlagen sowie der Umgang mit entsprechender Messtechnik
Im Rahmen dieser praktischen Tätigkeiten wirst du verschiedene Bereiche der Firma kennen lernen. Dabei stehen unterschiedliche Fachbereiche zur Verfügung, welche du dir im Fall eines bereits vorhandenen Spezialisierungsinteresses auch in gewissen Grad auswählen kannst.
Was wir dir vermitteln wollen
- Bearbeitung verschiedener Werkstoffe und der Handhabung grundlegender Werkzeuge
- Einblick in moderne Verfahren und Einrichtungen der Fertigung mechanischer sowie elektrisch- elektronischer Komponenten, Baugruppen und Systeme
- Entwicklung und Erprobung der eigenen Kompetenzen für die spätere Ingenieurstätigkeit
- Einblick in Betriebsabläufe und Organisationsformen in der Industrie
- Erleben der Sozialstruktur in Betrieben (u. a. Teamarbeit, Hierarchie, soziale Situation) unter Berücksichtigung von Termin-, Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsaspekten, des Sicherheitsdenkens und des Arbeitsschutzes sowie von Gesichtspunkten der Umweltverträglichkeit
Dauer des Praktikums
Das Praktikum umfasst insgesamt 6 Wochen, bzw. 30 Arbeitstage. Der zeitliche Rahmen zur Realisierung des Praktikums ist individuell vereinbar. Es wird grundsätzlich empfohlen das Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren.
Praktikumsdokumente
Der Praktikant/die Praktikantin hat über seine/ihre praktische Tätigkeit im Grundpraktikum einen schriftlichen Bericht anzufertigen. Der Bericht dient dem Erlernen der Darstellung technischer Sachverhalte. Er muss daher selbst verfasst sein. Aus dem Text muss ersichtlich sein, dass der Verfasser/ die Verfasserin die angegebenen Arbeiten selbst ausgeführt hat. Es werden Arbeitsgänge, Einrichtungen, Werkzeuge usw. beschrieben und Notizen über Erfahrungen bei den ausgeübten Tätigkeiten ergänzt.
Maßgebend zu Inhalt, Form und Umfang ist jedoch in jedem Fall die Prüfungsordnung der ausbildenden Hochschule.
Die Firma GÖPEL electronic stellt dir zur Anerkennung des geleisteten Praktikums ein entsprechendes Zeugnis aus. Es beinhaltet alle erforderlichen Angaben zu deiner Person, den Praktikumsinhalten und dem Erfolg deiner Tätigkeiten. Das Zeugnis erfüllt alle Anforderungen der eingangs genannten Richtlinie und kann gegenüber der Hochschule als offizielles Dokument genutzt werden.
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